Die meisten Medikamente, mit denen krebskranke Kinder und Jugendliche behandelt werden, sind eigentlich nur für Erwachsene zugelassen. Deshalb sind die Krankenkassen grundsätzlich nicht zu deren Kostenübernahme bei Kindern verpflichtet. Bisher zeigten sie sich mehrheitlich kulant, aber immer wieder machen Betroffene die Erfahrung, dass manche Medikamente nicht oder nur mit viel Aufwand zurückerstattet werden. Diese fehlende Sicherheit kann für Eltern psychisch und finanziell sehr belastend sein.
Kinderkrebs Schweiz setzt sich auf Bundesebene aktiv für konkrete Massnahmen ein, um die Kostenübernahme von Medikamenten für krebskranke Kinder zu verbessern. Unser Ziel ist, dass in Zukunft alle für die Therapie notwendigen Medikamente von den Krankenkassen übernommen werden, damit jedes erkrankte Kind eine optimale medizinische Behandlung erhält.
Neue Krankenversicherungsverordnung tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft
Das intensive politische Engagement der letzten Jahre hat sich gelohnt. Nach zahlreichen Gesprächen und Verhandlungsrunden mit verschiedenen politischen Akteuren, bei denen Kinderkrebs Schweiz seine Forderungen erfolgreich einbringen konnte, wurden wichtige Fortschritte erzielt.
Am 1. Januar 2024 ist die neue Krankenversicherungsverordnung in Kraft getreten. Sie soll in Zukunft unter anderem die Medikamentenrückerstattung im Bereich der Kinderonkologie erheblich verbessern und beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:
- Verzicht auf Bestimmungen, die den Zugang zu lebenswichtigen Therapien für krebskranke Kinder drastisch verschlechtert hätten.
- Bindender Einbezug von Experten aus der Kinderonkologie bei der Entwicklung eines Tools, das in Zukunft den Nutzen einer Therapie im Bereich der Kinderonkologie besser bewerten und die Kostenübernahme erleichtern soll.
- Bei seltenen Krankheiten, für die keine klinischen Studien vorliegen, müssen die Versicherer, um den Nutzen einer Therapie zu bewerten, Experten aus der Kinderonkologie einbeziehen. Dies war bisher nicht der Fall.
- Wenn die Ersttherapie nicht anschlägt oder es zu einem Rückfall kommt, werden die Kosten für innovative Therapieversuche bis zum bestätigten Ansprechen vom Medikamentenhersteller getragen. Bisher wurden die Kosten in manchen Fällen auf die Spitäler oder die Familie abgewälzt.